Art und Eigenschaften:
Die Heissvergussmasse SNV 164 basiert auf polymermodifiziertem Bitumen, mineralischen Füllstoffen und speziellen Additiven. Sie ist eine aufschmelzende, heiß zu verarbeitende Vergussmasse, die sich durch eine Dehnbarkeit von mind. 5 mm bei -20°C auszeichnet. Qualität nach Schweizer Norm SNV 671 625a, amerikanischer Norm US-SS-S 164 und DIN EN 14188-1, Sorte N2.
Anwendungsgebiete:
Die Heissvergussmasse SNV 164 dient zum Abdichten von Fugen in Betonfahrbahnen, Betonbauteilen im Hoch- und Tiefbau, an Übergangskonstruktionen von Asphaltdeckschichten aus Gussasphalt bzw. Asphaltbeton und für Ausbesserungsarbeiten auf Asphaltbelägen (z.B. Rissesanierung). Sie zeichnet sich durch große Dehnbarkeit und gutes Haftungsvermögen sowie durch eine hohe Wärme- und Kältebeständigkeit aus. Unempfindlich gegenüber Wasser und Tausalzen, wasserundurchlässig, alterungsbeständig. Durch Temperaturwechsel auftretende Zugkräfte werden weitestgehend aufgenommen und abgebaut.
Verarbeitung:
Die Fugen müssen trocken und sauber sein. Reste von Öl und Fett sowie lose Bestandteile sind zu entfernen. Fugen sind mit Pressluft auszublasen. Vor dem Vergießen sind die Fugenflanken unbedingt mit Haftgrund zu behandeln. Das Gebinde ist von der Vergussmasse abzuschälen, Vergussmasse zerkleinert in den Aufschmelzbehälter geben. Die maximale Aufschmelztemperatur von +180°C ist einzuhalten. Um eine örtliche Überhitzung und das Absetzen der Vergussmasse zu vermeiden, ist die Masse unter Rühren auszuschmelzen. Nur voraussichtlichen Tagesbedarf aufschmelzen, da sich durch mehrfaches Aufschmelzen die Produkteigenschaften negativ verändern können. Bei einsetzendem Regen ist das Vergießen einzustellen!
Verbrauch:
ca. 1,1 kg / Liter Fugeninhalt. Der Verbrauch von Haftgrund beträgt ca. 4% des Vergussmassenanteiles.
Lagerung:
Das Produkt ist mindestens 6 Monate lagerfähig. Die Kartonagen sind vor Sonneneinstrahlung und Nässe zu schützen!
Entsorgung:
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Materialreste können nach AVV-ASN: 170302 (Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen) entsorgt werden.